Verwaiste Eltern, Fehlgeburt, Abbruch

Sternenkinder 

Ein Kind zu verlieren, bedeutet für Eltern meistens ein unfassbarer Schicksalsschlag. Dabei ist es egal, wie alt das Kind war. Die Ausmaße des Verlustes eines totgeborenen Kindes oder einer Fehlgeburt werden von unserer Gesellschaft unterschätzt.

So lebt man mit jeder Schwangerschaft ein Stück Hoffnung in die Zukunft, voller Vorfreude plant man sein Leben um, räumt dem neuen Erdenbürger einen Platz ein. Wenn man dann ganz plötzlich mit völlig neuen Tatsachen konfrontiert wird (auch im Krankenhaus), muss man ganz schnell Entscheidungen treffen und wird in der Enttäuschung und dem Abschiedsschmerz alleine gelassen.Da der Partner oft den gleichen Gefühlen ausgesetzt und überfordert ist, fehlt eine gegenseitige Stütze.

In einer solchen Situation ist es hilfreich, wenn man jemanden an der Seite hat, der einen würdevollen Abschied vollzieht, der die Erinnerung wahrt und der Enttäuschung und dem Hadern mit dem Schicksal Raum gibt. 

Fehlgeburt

Fehlgeburten werden oft nicht ernst genommen. Frauen leiden oft ihr Leben lang unter diesen Verlusten und unter dem nicht vollständig vollzogenen Abschied. Kaum eine Frau vergisst eine nicht bis zum Ende vollzogene Schwangerschaft. Außerdem wird diesem ungeborenen Kind in den meisten Fällen nicht den Platz im Familiensystem eingeräumt, der ihm gebührt.

Es ist nie zu spät, im nach hinein noch einen Abschied zu vollziehen. Wir können gemeinsam schauen, was für ein Ritual für Sie passend ist. Außerdem betrachten wir das Familiensystem und werden es vervollständigen. Oft 

lösen sich dadurch schwierige Strukturen in der Familie wie von selbst.

Abtreibungen

Auch die Folgen einer Abtreibung werden oft unterschätzt. Meistens kommt besonders bei der Frau zum Gefühl der Verzweiflung noch die Schuld hinzu.

Gerade vor so einer Entscheidung ist es wichtig, sich Zeit zu nehmen, um diesen Schritt genau zu überlegen und abzuwägen. Dafür sich die Zeit mit einem unbeteiligten Dritten zu nehmen, kann hilfreich und entlastend sein.

Falls es zu einer Abtreibung kommt oder diese bereits vollzogen ist, gilt hinsichtlich eines Abschiedes und des Familiensystems das gleiche wie für Fehlgeburten.